SENDEN. Nach dem Fall in der vergangenen Woche wurde erneut eine Lehrkraft des Joseph-Haydn-Gymnasium positiv auf Corona getestet. Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld ordnete daraufhin gezielt für einige Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen ersten Grades (K 1) eingestuft worden sind, eine häusliche Quarantäne an. Konkret sind drei Klassen von der Verfügung betroffen, diese werden telefonisch durch das Gesundheitsamt informiert, so die Pressemitteilung der Gemeinde Senden.
Test kann Quarantäne nicht aufheben
Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler gilt eine zweiwöchige Quarantänefrist, die ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts mit der infizierten Lehrkraft beginnt. „Die Quarantäne muss dabei vollständig abgeleistet werden und kann nicht durch einen negativen Corona-Test verkürzt werden?, erklärt Holger Bothur, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung. „Anders als beispielsweise bei Rückkehrern aus Risikogebieten geht es hier nicht um einen abstrakt möglichen Kontakt, sondern hier liegt ein konkret bestätigter Kontakt zu einer erkrankten Person vor“, macht Bothur den Unterschied deutlich.
Weniger Risiko für Angehörige
Neben der bereits mündlich erteilten Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen auch eine schriftliche Bestätigung der Quarantäneverfügung mit weiteren Informationen und den genauen Fristsetzungen von der Gemeinde Senden. Für Kontaktpersonen zweiten Grades, wie die Eltern und Geschwisterkinder der betroffenen Schülerinnen und Schüler, wird das Infektionsrisiko gemäß der Vorgaben des Robert Koch Instituts (RKI) weiterhin als gering eingestuft. Besondere Vorgaben oder Einschränkungen gibt es für diese Personengruppen derzeit nicht. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Zeit der Quarantäne über das bereits aus der Zeit der Schulschließungen erprobte Distanzlernen unterrichtet. Informationen darüber gibt die Schule per E-Mail an die Eltern heraus.