SENDEN. Erklärungsbedarf: Nachdem am Freitag (2. Oktober) – wie berichtet – eine weitere Lehrkraft am Joseph-Haydn-Gymnasium positiv auf das Covid-19 getestet wurde, verhängte das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld eine Quarantäne für die Schüler von drei Schulklassen. Neben der bereits mündlich erteilten Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt erhalten die betroffenen Familien auch eine schriftliche Bestätigung der Quarantäneverfügung mit weiteren Informationen und den genauen Fristsetzungen von der Gemeinde Senden. Die Maßnahme hatte für zahlreiche Nachfragen bei der Schule gesorgt, die in einem Schreiben einräumte, „dass die Situation für die Betroffenen äußerst belastend ist“, die Schule aber „keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gesundheitsamtes“ habe. Die dortigen „Beweggründe uns auch nicht immer transparent gemacht worden“ seien, „obwohl wir uns um Transparenz bemüht haben“, so ein Schreiben der Schulleitung an die Eltern weiter.
Aufgrund einiger Rückfragen zum Hintergrund der Entscheidung hat das Kreisgesundheitsamt einige Details klargestellt, wie es jetzt in einer Pressemitteilung der Gemeinde heißt.
Nach Ermittlungen des Kreisgesundheitsamtes Coesfeld und des Gesundheitsamtes Münster konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, welche Kinder während des Kontaktes mit der infizierten Person eine Maske trugen und inwieweit der notwendige Abstand eingehalten wurde. Beide Gesundheitsämter sind sich daher in ihrer Lageeinschätzung einig, dass damit eine unklare und nicht hinreichend aufklärbare Kontaktsituation bei den drei Klassen besteht. Nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit einem bestätigten Covid-19-Fall (zum Beispiel Schulklassen) unabhängig von der individuellen Risikoermittlung als Kontaktperson zu bewerten und damit in häusliche Quarantäne zu setzen. Dieser Empfehlung des RKI sind beide Gesundheitsämter für die jeweils in ihrem Gebiet wohnenden Schüler gefolgt, so die Mitteilung weiter.
Für die betroffenen Schüler gilt daher die zweiwöchige Quarantänefrist, die ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts mit der infizierten Lehrkraft beginnt.
Für Eltern und Geschwisterkinder der betroffenen Schüler wird das Infektions-risiko gemäß der Vorgaben des RKI weiterhin als gering eingestuft. Besondere Vorgaben oder Einschränkungen gibt es für diese Personengruppen derzeit nicht. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Zeit der Quarantäne über das bereits aus der Zeit der Schulschließungen erprobte Distanzlernen unterrichtet.