Übersicht Schulleben: Elternvertretung
Die 52 Elternvertreter werden in der Elternpflegschaft gewählt und bilden die Schulpflegschaft. Unterstützt wird die Elternvertretung von allen Eltern als aktive und passive Mitglieder, d.h. es existiert eine lebendige Elternschaft, die Ideen einbringen, bei der Umsetzung einzelner Projekte helfen, sowie Verbesserungsvorschläge machen kann. Auch beim Herstellen von Kontakten und beim Netzwerken ist die Elternschaft oft behilflich. Hier einige Beispiele:
- Umgestaltungsplan
- Bepflanzung
- Pflege
- etc.
- Bücherausgabe
- Gestaltungsvorschläge
- Buchvorschläge
- etc.
- Themenvorschläge
- Vermittlung oder Leitung von AGs
- etc.
Cyber Mobbing AG
- Erfahrungsaustausch
- Fachvorträge
- Ideen/Vorschläge
- etc.
- Präsentation versch. Berufe
- Kontakte zu Unternehmen
- Begleitung der RTO-Fahrt ("Ready for Take-Off")
- etc.
- Planung
- Mitgestaltung
- Umsetzung
- etc.
Steuergruppe
- Schulentwicklungsprozesse
- Schulpolitik
- etc.