Liebe Eltern,
die Landesregierung NRW hat beschlossen, dass die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasenschutzes (MNS) während des Unterrichts ab dem 1.9.2020 entfällt, außerhalb des Unterrichts soll der MNS auf dem Schulgelände dagegen getragen werden.
Unsere Erfahrungen mit der bisherigen Regelung zeigen, dass sich trotz sicherlich vorhandener Probleme (Artikulation; Verständnis; Beschlagen der Brille etc.) Gewöhnungsprozesse und insgesamt eine Akzeptanz zum Tragen des MNS während des Unterrichtes ergeben haben.
Nach wie vor sind wir auch der Überzeugung, dass das Tragen einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit leistet. Das gilt für die Schülerinnen und Schüler, die im Falle einer Ansteckung einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, die aber gleichwohl bisher die Schule besucht haben. Das gilt für die Kolleginnen und Kollegen, die prinzipiell zur Risikogruppe gehören, gleichwohl aber bisher in der Schule präsent sind. Und das gilt für alle anderen Schüler und Lehrer.
Wir empfehlen daher den Schülerinnen und Schülern und den Kolleginnen und Kollegen nachdrücklich das Tragen des MNS auch während des Unterrichtes.
Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße aus dem JHG
Frank Wittig