Sehr geehrte Eltern,
wie wir konnten Sie der Presse entnehmen, dass der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 31. Januar ausgesetzt wird. Folglich erfolgt die Unterrichtung auf Distanz.
Die ministeriellen Bestimmungen sehen vor, dass Unterricht ausnahmslos in Distanzform erfolgen soll, lediglich der Q1 und der Q2 ist es erlaubt, zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in Präsenzform durchzuführen. Den vollen Wortlaut der Schulmail finden Sie im Anhang dieser Mail.
Für uns am JHG hat das folgende Bedeutung:
- Unterricht erfolgt ab dem kommenden Montag (11.01.21) in Distanzform.
- Als zentrale Vermittlungsplattform dazu dient unsere Schulcloud IServ. Hierüber erfolgt die Material- und Aufgabensteuerung, ebenfalls dient sie zentral der Kommunikation. Sie erreichen Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich über nachname(at)jhgcloud.de. Für den Support in Fragen der Kennwörter bzw. der Technik schreiben Sie bitte ein kurze Mail an langheim(at)jhgcloud.de
- Wie schon früher angekündigt, erfolgt das Lernen auf der Basis des „JHG Leitfadens zum Lernen auf Distanz“. Sie finden hier ebenfalls die „Handreichung Distanzunterricht“ des Ministeriums.
- Für das Lernen auf Distanz kann und soll – wenn auch nicht ausschließlich – das in IServ integrierte Modul zur Videokonferenz genutzt werden. Für den Fall des Einsatzes dieser Möglichkeit ist vorgesehen, dass eine entsprechende Konferenz nur innerhalb des Zeitraumes stattfindet, an dem die Stunde im normalen Stundenplan vorgesehen ist. Eine Videokonferenz kann ggf. den Zeitrahmen von 60 Minuten auch unterschreiten. Gegebenenfalls ist es auch möglich, eine Lerngruppe (Klasse / Kurs) zu dritteln / zu teilen, dieses unter Umständen auch auf mehrere Tage. Die Fachkolleginnen und –kollegen informieren die Schüler über eine Videokonferenz frühzeitig. Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund des erhöhten Aufkommens an Videokonferenzen zu Engpässen in der Belastung der Serverkapazitäten / des W-Lans kommen und somit zu Störungen kommen kann.
- Bis einschließlich Januar 2021 werden keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten / Klausuren) mehr erfolgen. Davon ausgenommen sind die Q1 und die Q2, betroffen sind in beiden Jahrgängen aber nur einzelne Nachschreiber. Der Klausurtermin für diese wenigen Schüler wird mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern direkt abgesprochen.
- Die Noten für schon geleistete Klassenarbeiten und Klausuren der Jahrgangstufen 5-Q1 werden individuell über IServ (s.o.) und / oder telefonisch übermittelt. Inwieweit dies auch für die Endnoten gilt, bleibt abzuwarten, da die Landesregierung erst noch über die Zeugnisvergabe zum Halbjahr entscheiden muss / will.
- Die Eltern und Schüler des Abiturjahrgangs werden von uns in einer gesonderten Mail informiert, weil für diesen Jahrgang das zweite Schulhalbjahr schon begonnen hat.
- Abgesehen davon, dass die Landesregierung den Distanzunterricht dem Präsenzunterricht grundsätzlich gleichstellt, gilt für uns der Maßstab des Augenmaßes im Umgang mit der Situation. Die Leistungen, die bewertet werden können, werden vor dem Hintergrund des Wissens um die besondere Situation bewertet, und sie erfolgen mit dem Wissen darum, dass das kommende Halbjahreszeugnis kein Versetzungszeugnis ist.
- Auch zu Fragen der Betreuung hat sich das Ministerium geäußert.
- „Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird (...)
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht.“
- Ein entsprechendes Formular für die Anmeldung zur Betreuung finden Sie in dem Link und unten.
Fragen und Hinweise jeglicher Art übermitteln sie gerne über IServ an die bekannten Adressen der Fachkolleginnen und -kollegen bzw. der Schule.
Bitte informieren Sie uns auch über eine Erkrankung Ihres Kindes. Eine Mail an sekretariat(at)jhgcloud.de wird von uns an die entsprechende Stelle weitergeleitet.
Sobald sich Neuerungen seitens des Ministeriums ergeben, informieren wir Sie rechtzeitig.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Kindern und uns allen eine gesunde Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wittig, Ulrich Staarmann